selbstbestimmtbetreut.de
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Mein Name ist Nina Jerrentrup. Ich bin Dipl.-Heilpädagogin und lebe mit meiner Familie in Bielefeld.
Nach meinem Studium in Köln habe ich hauptberuflich sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich der Wohnhilfe gearbeitet. Dabei konnte ich einige Klienten bei ihren ersten Schritten in ein selbständiges Wohnumfeld unterstützen, nicht immer ganz ohne Stolpersteine.
Begleitend folgte 2008 eine Ausbildung zur systemischen Beraterin.
Seit dem Jahr 2019 bin ich im Sozialdienst einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen tätig. Ein vielfältiges Arbeitsfeld, in dem ich jeden Tag mit unterschiedlichsten Menschen, Erfahrungen, Anliegen und Themen zusammentreffe. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden ist wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit.
Oft habe ich erlebt, wie sehr Klienten von der Unterstützung einer rechtlichen Betreuung profitieren konnten. Denn nur wer abgesichert ist und gut informiert kann wirklich selbstbewusst entscheiden. Daher engagiere ich mich mittlerweile ehrenamtlich als rechtliche Betreuerin.
Ich freue mich über ihr Interesse.
Eine rechtliche Betreuung entsprechend dem Betreuungsrecht, kann eingerichtet werden, wenn eine erwachsene Person, aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und deswegen auf Unterstützung angewiesen ist.
Ein Antrag auf Betreuung kann bei der Betreuungsstelle der Stadt gestellt werden. Der Beschluss erfolgt nach dem Antragsverfahren durch das Amtsgericht.
Nach Übernahme der Betreuung ist der Betreuer verpflichtet dem Amtsgericht einmal im Jahr Auskunft über den Verlauf und das Vermögen des Betreuten zu geben, so dass das Gericht die Situationund Arbeit des Betreuers aus unabhängiger Sciht überprüfen kann.
Eine Betreuung wird immer gezielt für bestimmte Aufgabenbereiche und zeitlich begrenzt eingerichtet. Die Geschäftsfähigkeit bleibt in der Regel bestehen, außer es besteht ein Einwilligungsvorbehalt.
In der Betreuung haben Wohl und Wunsch des Betreuten grundsätzlich Vorrang. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten, sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Meine Aufgabe als Betreuerin ist demnach die Vertretung der persönlichen Interessen des oder der Betreuten – im Rahmen der vom Gericht beschlossenen Aufgabenbereiche. Dabei ist mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die individuelle Beratung und Unterstützung von Entscheidungsprozessen ein besonderes Anliegen: selbständig entscheiden – selbstbestimmtbetreut. Es gibt auch Menschen, die sich nicht mehr selbständig verständlich machen können. Dann bin ich auf die Rückmeldung des persönlichen Umfelds angewiesen, um herauszufinden was dem jeweiligen Interesse am ehesten entspricht.
Im Rahmen der rechtlichen Betreuung gibt es verschiedene Aufgabenkreise, die sich teilweise auch überschneiden. Genannt wird häufig die Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten, Entgegennahme und Öffnen der Post entsprechend den Aufgabenkreisen.
Entscheidungen in medizinischer Hinsicht treffen
Zahlung von anfallenden Rechnungen und Vermögensverwaltung
Vertretung des Patienten vor Behörden, Sozialleistungsträgern und Versicherungen
Miet- und Wohnangelegenheiten
Entgegennahme und Öffnen der Post
In den Bereich der Gesundheitsfürsorge fällt zum Beispiel
Es kann sein, dass im Bereich der Gesundheitssorge auch der angrenzende Bereich Aufenthaltsbestimmung relevant wird.
Dieser Ausgabenbereich beinhaltet u.a.
In den Bereich der Gesundheitsfürsorge fällt zum Beispiel
Es kann sein, dass im Bereich der Gesundheitssorge auch der angrenzende Bereich Aufenthaltsbestimmung relevant wird.
Dieser Ausgabenbereich beinhaltet u.a.
Die meisten Anträge stellen sich nicht von allein…
Wohnungsangelegenheiten
Alle Aufgabenbereiche erfordern den Schriftverkehr mit Behörden oder Einrichtungen. Um sicherzustellen, dass nichts unter geht oder Fristen verstreichen ist es oft sinnvoll, dass der Betreuer/die Betreuerin die entsprechende Post direkt erhält.