selbstbestimmtbetreut.de
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Herzlich wilkommen bei selbstbestimmtbetreut.de – ich freue mich über ihr Interesse!
Ich bin Nina Jerrentrup, wohne mit meiner Familie in Bielefeld und arbeite als Berufsbetreuerin.
Nach meinem Studium habe ich zunächst im ambulanten als auch stationären Bereich der Wohnhilfe gearbeitet. Dabei konnte ich einige KlientInnen auf ihrem Weg in ein selbständiges Wohnumfeld unterstützen, nicht immer ganz ohne Stolpersteine.
Begleitend folgte 2008 eine Ausbildung zur systemischen Beraterin.
In den Jahren 2018-2025 war ich im Sozialdienst einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen tätig – ein vielfältiges Arbeitsfeld, in dem jeden Tag unterschiedliche Menschen, Erfahrungen, Anliegen und Themen zusammentreffen. Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit.
Oft habe ich erlebt, wie sehr KlientInnen von der Unterstützung einer rechtlichen Betreuung profitieren konnten. Wer abgesichert ist und gut informiert, kann selbstbewusst entscheiden – selbstbestimmtbetreut. Daher engagiere ich mich seit seit einiger Zeit, zunächst ehrenamtlich und mittlerweile beruflich, als gesetzliche Betreuerin.
Begrifflichkeit: Die Begriffe der rechtlichen und gesetzlichen Betreuung werden oft synonym verwendet.
Voraussetzungen: Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten nicht selbständig regeln kann und deswegen auf Unterstützung angewiesen ist. Gründe dafür können sein: Eine körperliche oder psychische Erkrankung oder Behinderung.
Antragsverfahren: Ein Antrag auf Betreuung kann bei der Betreuungsstelle der Stadt gestellt werden. Nach dem Antrag entscheidet das Gericht mit einem Beschluss, ob die Betreuung eingerichtet wird.
Rahmenbedingungen: Eine Betreuung wird immer gezielt für bestimmte Aufgabenbereiche und zeitlich begrenzt eingerichtet. Die Rahmenbedingungen der rechtlichen Betreuung werden im Betreuungsrecht geregelt.
Wichtig: In der Betreuung haben Wohl und Wunsch des Betreuten grundsätzlich Vorrang. Zum Wohl des Betreuten gehört es insbesondere, das Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten, soweit es möglich ist.
Meine Aufgabe als Betreuerin: Die Vertretung der persönlichen Interessen des oder der Betreuten – im Rahmen der vom Gericht beschlossenen Aufgabenbereiche.
Dabei ist mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die individuelle Unterstützung von Entscheidungsprozessen ein besonderes Anliegen: selbständig entscheiden – selbstbestimmtbetreut.
Es gibt auch Menschen, die sich nicht mehr selbständig verständlich machen können. Dann bin ich auf die Rückmeldung des persönlichen Umfelds angewiesen, um herauszufinden was dem jeweiligen Interesse am ehesten entspricht.
Nach Übernahme der Betreuung ist der Betreuer verpflichtet, dem Amtsgericht einmal im Jahr Auskunft über den Verlauf und das Vermögen des Betreuten zu geben. Das Gericht prüft dann aus unabhängiger Sicht, ob alles im Sinne des Betreuten geregelt wird.
Im Rahmen der rechtlichen Betreuung gibt es verschiedene Aufgabenkreise, die sich teilweise in ihren Inhalten überschneiden. Folgende Bereiche werden häufig benannt:
In den Aufgabenkreis Gesundheit fällt zum Beispiel
Es kann sein, dass im Bereich der Gesundheitssorge auch der angrenzende Bereich Aufenthaltsbestimmung relevant wird.
Dieser Aufgabenbereich beinhaltet u.a.
Die Vermögenssorge umfasst die Regelung der finanziellen Angelegenheiten.
Ziel ist es, das Einkommen grundsätzlich zu sichern und Vermögen im Interesse des Betreuten anzulegen. Der Betreute bleibt geschäftsfähig.
Zu den Aufgaben der Vermögenssorge gehören:
die Verwaltung von Bankkonten
Sicherstellung regelmäßiger Zahlungen wie Miete, Strom, Versicherungen
Verwaltung von Einkommen
Beantragung von Sozialleistungen
Schuldenregulierung
Verwaltung von Vermögen
Prüfung von Rechnungen und Bescheiden
Organisation der finanziellen Mittel für den Alltagsbedarf
Wichtig: Ein Betreuer darf nicht frei über das Vermögen verfügen. Die Interessen und Wünsche des Klienten sind zu beachten. Alle Ein- und Ausgaben müssen vom Betreuer dokumentiert werden und werden vom Gericht geprüft. Zudem gibt es eine Genehmigungspflicht durch das Gericht, z.B. für den Verkauf einer Immobilie oder bei Abhebungen vom Sparbuch.
Im Einzelfall, z.B. bei wiederholter Neuverschuldung, kann vom Gericht ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. Der Einwilligungsvorbehalt schützt betreute Personen vor finanziellen Nachteilen und Überschuldung.
Bestimmte Verträge werden dann erst wirksam, wenn der Betreuer zustimmt. So können riskante oder schädliche Geschäfte verhindert werden. Die Geschäftsfähigkeit bleibt bestehen – eingeschränkt wird nur die Wirksamkeit einzelner Rechtsgeschäfte.
Die meisten Anträge stellen sich nicht von allein…
Auch ein „Zu Hause“ erfordert Verwaltung. Zum Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten zählen:
Alle Aufgabenbereiche erfordern den Schriftverkehr mit Behörden oder Einrichtungen. Um sicherzustellen, dass nichts unter geht oder Fristen verstreichen ist es oft sinnvoll, dass der Betreuer/die Betreuerin die entsprechende Post direkt erhält. Um das zu ermöglichen, gibt es den Aufgabenbereich postalische Angelegenheiten.